(Quelle: Kauer/DJV)

Forum Waffenrecht kritisiert: Behörden verstoßen gegen geltende Gesetze

7. März 2024 (FWR) Ratingen

Seit einem Urteil des OVG Münster ist die Aufbewahrung des Schlüssels zu einem Waffenschrank in der Diskussion. Jetzt haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu dieser Frage Anweisungen herausgegeben, die in Fachkreisen auf Ablehnung stoßen.

Das Forum Waffenrecht fordert die sofortige Rücknahme der Schreiben und ruft zum Dialog auf.
Das Forum Waffenrecht fordert die sofortige Rücknahme der Schreiben und ruft zum Dialog auf. (Quelle: Gaudig/DJV)

Das Forum Waffenrecht (FWR), das sich für die Interessen und Wahrung der Rechte von Legalwaffenbesitzern in Deutschland einsetzt, hat jedoch herausgearbeitet, dass die vorliegenden Schreiben in Ihrem Inhalt teils gravierend gegen das geltende Waffengesetz und sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.

Friedrich Gepperth, Vorsitzender des FWR findet dazu klare Worte: „Die Behörden in NRW widersprechen nicht nur geltendem Recht, sondern weichen auch teils gravierend von dem zugrundeliegenden Richterspruch aus Münster ab. In Baden-Württemberg werden Kontrolleure sogar dazu motiviert, ein geschütztes Grundrecht der betroffenen Menschen zu verletzen.“

Das Forum Waffenrecht fordert daher die sofortige Rücknahme der Schreiben und ruft die Behörden und Ministerien zu einem sachdienlichen und zielführenden Dialog auf. „Natürlich ist es uns wichtig, dass Schlüssel zu Waffenschränken sicher verwahrt werden – und die Praxis zeigt, dass dies ja auch funktioniert“, sagt Friedrich Gepperth. „Umso mehr sprechen wir uns entschieden dagegen aus, dass aufgrund eines Richterspruches nun Landesregierungen brandgefährliche Alleingänge unternehmen, die bar jeder gesetzlichen Grundlage rechtstreue Bürgerinnen und Bürger kriminalisieren. Wir sind jederzeit zu Gesprächen bereit, um gemeinsam eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die sachdienlich, zielführend und praktisch umsetzbar ist.“

1. 9. 2023, Ratingen

Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

In einer Entscheidung vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufb

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